Satzung der Deutschen Stiftung Leben schenken
Die am 15. Dezember 2008 in Hannover gegründete Deutsche Stiftung Leben schenken wurde gemäß § 80 BGB in Verbindung mit §§ 3 und 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Regierungsvertretung Hannover, anerkannt.
Die Deutsche Stiftung Leben schenken dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und ist als gemeinnützig anerkannt.
Die vollständige Satzung finden Sie hier.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung Leben schenken
Konto-Nummer: 900346000
Sparkasse Hannover (BLZ 25050180)

