5 Punkte, die Sie wissen sollten
Bluttstammzellen sind lebenswichtig
Blutstammzellen werden im Knochenmark gebildet. Sie sind lebenswichtig, weil sich aus ihnen alle Blutzellen des Organismus entwickeln. Dazu gehören die roten und die weißen Blutkörperchen sowie die Blutplättchen. Sie haben unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Die roten Blutkörperchen (Erythrozyten) dienen dem Sauerstofftransport. Die weißen Blutkörperchen (Leukozyten) sind für die Abwehr von Infektionen wichtig. Und die Blutplättchen (Thrombozyten) sorgen für die Blutgerinnung. Wegen der unterschiedlichen Lebensdauer der verschiedenen Blutzellen werden täglich aus den Blutstammzellen mehrere Milliarden Zellen neu gebildet.
Auch das Nabelschnurblut enthält Millionen von Stammzellen und kann leukämiekranken Menschen die Chance auf ein zweites Leben schenken.
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Das NKR hilft
Eine Transplantation von Blutstammzellen ist die letzte Heilungschance, wenn das Blut bildende System erkrankt und medikamentöse Therapien erfolglos waren. Voraussetzung für eine solche Transplantation ist, dass die Gewebemerkmale von Spender und Patient übereinstimmen. Bei 80 Prozent der Erkrankten wird ein passender Spender gefunden.
Unser Ziel: 100 Prozent
Mehr als 12.000 Kinder und Erwachsene erkranken in Deutschland jährlich an einer Leukämie oder anderen bösartigen Erkrankungen des Blut bildenden Systems. Die Zahl der Neuerkrankungen nimmt ständig zu und hat sich seit 1996 nahezu vervierfacht.
Unser Ziel ist es: Jeder Erkrankte soll seinen „genetischen Zwilling“ finden können. Dazu müssen wir die Spenderdatei kontinuierlich ausbauen. Doch dazu brauchen wir Ihre Hilfe. Denn zum einen scheiden immer wieder Spender alters- oder krankheitsbedingt aus, zum anderen haben sich noch längst nicht so viele Menschen typisieren lassen wie für eine 100-Prozent-Vermittlung nötig wären.
Helfen Sie mit, damit wir helfen können.
So helfen Sie mit
Als Spender können sich alle gesunden Personen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren registrieren lassen. Es gelten hierbei die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Blutspende.
Jeder Spender, der freiwillig und unentgeltlich für einen anderen Stammzellen spendet, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Zusätzlich schliesst das NKR für jeden Spender vorsorglich eine private Versicherung ab.
Auch potenzielle Spender bei der Ersttypisierung und ehrenamtliche Helfer, beispielsweise auf Typisierungsaktionen, sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung des NKR mitversichert.
Da die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten übernehmen, die im Falle einer Blutstammzellspende anfallen, muss das NKR die Laborkosten von 50 Euro für die Ersttypisierung übernehmen. Daher ist das NKR dringend auf Spendengelder angewiesen.

