NKR – Leben schenken & Deutsche Nabelschnurblutbank

Unfallversicherung

Und noch ein paar Worte zur versicherungsrechtlichen Seite:

Laut Siebtem Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII Art. 1 des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBI. I S. 1254) sind nach § 2 (Versicherung kraft Gesetzes) alle Personen versichert, „die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind“, das bedeutet alle ehrenamtlichen Helfer, die während einer Aktion des NKR – Leben schenken (z. B. als Blutabnehmer oder EDV-Helfer) tätig werden.

Ebenso gesetzlich versichert sind alle „Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden“, das heißt alle Blutstammzell-, Knochenmark- und Blutspender. Für unsere Blutstammzell- und Knochenmarkspender schließen wir außerdem eine zusätzliche private Spender-Versicherung ab.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Aktionsleitfaden. Die Mitarbeiter des NKR – Leben schenken stehen Ihnen täglich von 8 bis 19 Uhr (freitags bis 18.30 Uhr) telefonisch unter 0511.89 88 88-0 zur Verfügung.

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