Wer darf kein Nabelschnurblut spenden?
Ausschlusskriterien zur allogenen Spende von Nabelschnurblut:
- Genetische Erkrankungen
wenn diese gehäuft in der Familie auftreten
- Alter der Mutter
wenn unter 18 Jahren
- Komplikationen
während der Schwangerschaft
- Frühgeburten
(vor 37+0 SSV) oder Geburtsgewicht unter 1.500 g
- Erkrankungen des Herz-, Kreislauf- und Gefäßsystemsystems
koronare Herzkrankheiten (Angina pectoris), Herzinfarkt, Herzmuskelschwäche, Herzrhythmusstörungen, schlecht eingestellter Bluthochdruck
- Erkrankungen des Nervensystems
Epilepsie, Multiple Sklerose
- Erkrankungen des Stoffwechsels
Diabetes mellitus, Schwangerschaftsdiabetes wenn mit Insulintherapie, Morbus Basedow, Leberfunktionsstörungen, Niereninsuffizienz
- Erkrankungen der Atemwege
schweres chronisches Asthma, chronische Bronchitis, Lungenfibrose
- Erkrankungen des Immunsystems
Rheuma, Kollagenosen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, schwere Allergien
- Krebserkrankungen (auch wenn bereits ausgeheilt)
- Ansteckende Krankheiten
Hepatitis B und C (auch wenn bereits ausgeheilt), HIV, chronische Borreliose, nicht ausgeheilte Geschlechtskrankheiten
- Suchterkrankungen
Alkohol, Drogen, Medikamente (auch Methadon-Therapie) - Zwillings- oder Mehrlingsgeburten, Samen-Eizell-Spende, Leihmütter/Adoption, Familienanamnese unbekannt
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Kann ich auch bei einer Zwillings- oder Mehrlingsgeburt das Nabelschnurblut spenden?
Leider nein. Für die gemeinnützige Nabelschnurblutspende benötigen wir eine Mindestanzahl von kernhaltigen Zellen aus der Nabelschnur, um das Präparat letztlich tatsächlich als Arzneimittel für Patienten zur Verfügung stellen zu können. Bei Zwillingen oder Mehrlingen wird jede Nabelschnur als "Individuum" betrachtet und muss getrennt abgenommen werden. Erfahrungsgemäß wird die erforderliche Zellzahl aus der Nabelschnur eines Zwillings oder Mehrlings nicht erreicht.
Für die eigene Stammzell-Einlagerung gilt diese Mindestzellzahl nicht. Daher können Sie das Nabelschnurblut für Ihre Kinder selbstverständlich auch bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten einlagern lassen. Hierfür wenden Sie sich bitte an eine private Bank. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kann ich auf die Spende zurückgreifen, wenn mein eigenes Kind erkrankt?
Mit Ihrem Einverständnis, das Nabelschnurblut der gemeinnützigen Deutschen Nabelschnurblutbank zu spenden, übereignen Sie dieses der öffentlichen Spenderbank. Ein Vorrecht auf dieses gespendete Präparat besteht nicht.
Rein theoretisch ist es jedoch so, wenn Ihr Kind erkrankt und eine Blutstammzelltransplantation benötigen sollte, werden die behandelnden Ärzte in jedem Fall im weltweiten Netzwerk nach einem geeigneten Spender bzw. Nabelschnurblut suchen. Aufgrund der 100%igen Übereinstimmung der Gewebemerkmale (HLA-Merkmale) könnte dann das eigene Präparat durchaus ermittelt werden. Es ist jedoch möglich, dass es vorher für einen anderen Patienten bereits abgerufen wurde





